Sana'a-Saba:
Der Präsident des Obersten Justizrates, Richter Dr. Abdul-Mumin Shuja al-Din, hat das Dekret Nr. (116) für das Jahr 1446 erlassen, um auf Vorschlag des Präsidenten der Behörde in einer Reihe von Gouvernements Zweigstellen der Justizinspektionsbehörde wie folgt einzurichten:
- Einrichtung einer Zweigstelle der Justizinspektionsbehörde in den Provinzen (Taiz – Ibb – Al Dhale’e) mit Hauptsitz in der Stadt Ibb.
- Einrichtung einer Zweigstelle der Justizinspektionsbehörde in den Gouvernoraten (Hodeidah – Raymah) mit Hauptsitz in der Stadt Hodeidah.
Die Ordnung der einzelnen Zweige richtet sich nach der Ordnung der Justizinspektionsbehörde.
Jede Zweigstelle übt im Rahmen ihrer Zuständigkeit folgende Aufgaben und Befugnisse aus:
1- Entgegennahme, Prüfung und Aufzeichnung von Beschwerden von Bürgern gegen Richter.
2- Untersuchung von Beschwerden und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen zu deren Bearbeitung gemäß den Bestimmungen der Vorschriften der Behörde, Prüfung der Beschwerden vor Ort, falls erforderlich, und Meldung etwaiger Verstöße an den Vorsitzenden der Behörde. Wer seiner Beschwerde nicht stattgegeben hat, kann beim Vorsitzenden der Behörde Berufung einlegen.
3- Auf Ersuchen der Behörde eine unangekündigte Kontrolle aller zu kontrollierenden Personen durchführen.
4. Durchführung von Vor-Ort-Besuchen bei Gerichten, um die Einhaltung der offiziellen Arbeitszeiten durch die Richter, ihre Stabilität an ihrem Arbeitsplatz und die pünktliche Abhaltung der Sitzungen zu überprüfen.
5- Verfolgen von anhängigen Fällen, Berichterstattung und Abfassung von Stellungnahmen.
6. Erkundigen Sie sich bei den Richter nach Weiterleitung verspäteter Akten, insbesondere nach deren Übergabe, und legen Sie dem Leiter der Behörde diesbezüglich regelmäßig Berichte vor.
7- Halten Sie Rücksprache mit den Gerichten, um monatliche und regelmäßige Justizstatistiken bereitzustellen.
8- Alle anderen Aufgaben oder Verantwortlichkeiten, die vom Vorsitzenden der Behörde zugewiesen werden.
