Jemens Nachrichtenagentur (SABA)
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[Dienstag 20 Mai 2025]
 
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[Montag 03 März 2025]
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[Sonntag 27 April 2025]
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Schulung im Außenministerium zum humanitären Völkerrecht
Schulung im Außenministerium zum humanitären Völkerrecht
Schulung im Außenministerium zum humanitären Völkerrecht
[Dienstag, 20 Mai 2025 16:48:31 +0300]

Sana'a-Saba:
In Sana'a begann heute ein Kurs zum humanitären Völkerrecht, der vom Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) in Zusammenarbeit mit dem Außenministerium und dem Diplomatischen Institut organisiert wurde.

Ziel des zweitägigen Kurses ist es, 30 Teilnehmern aus den Ministerien für Information, Auswärtige Angelegenheiten und Expatriates sowie aus Medieninstitutionen Kenntnisse des humanitären Völkerrechts, seines Anwendungsbereichs, seiner Grundsätze und der Herausforderungen in bewaffneten Konflikten zu vermitteln. Darüber hinaus soll es die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie die Beziehung zwischen dem humanitären Völkerrecht und den internationalen Menschenrechtsnormen vorstellen.

Bei der Eröffnungszeremonie betonte der Dekan des Diplomatischen Instituts, Botschafter Dr. Ahmed Al-Emad, die wichtige Rolle von Journalisten und Medienfachleuten bei der Verbreitung des Bewusstseins für die Konzepte und Regeln des humanitären Völkerrechts.

Er betonte die Bedeutung des Kurses für die Vermittlung der Grundlagen des humanitären Völkerrechts angesichts der Verbrechen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die vor den Augen der Weltöffentlichkeit durch das zionistische Regime und den amerikanischen Feind gegen den Jemen und Palästina verübt werden.

Dr. Al-Imad erklärte, dass der Kurs auch darauf abzielt, die Teilnehmer mit den Grundprinzipien des humanitären Völkerrechts und den unter seinen Schutz fallenden Gruppen vertraut zu machen und so die Rolle der Medienfachleute bei der Verteidigung der Rechte des jemenitischen und palästinensischen Volkes mit rechtlichen Mitteln zu stärken.

Er verwies auf die Unterstützung des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes bei der Organisation solcher Kurse, die darauf abzielen, das Bewusstsein für die Grundlagen des humanitären Völkerrechts und die Grundprinzipien der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu schärfen.

Daniel Cavoli, humanitärer Koordinator der IKRK-Delegation im Jemen, betonte, dass der Kurs darauf abziele, das Wissen von Medienfachleuten über das humanitäre Völkerrecht und die Arbeit des IKRK zu vertiefen.

Er betonte, dass dies der IKRK-Mission dabei helfen würde, ihre humanitären Aufgaben und Aufgaben zu erfüllen, insbesondere in den Gebieten, in denen sie tätig ist. Er erklärte, dass die Auszubildenden auch Einblicke in die Arbeit des IKRK nicht nur im Jemen, sondern weltweit erhalten würden.

Während der Sitzung wurden drei Arbeitspapiere vorgestellt. Der erste Vortrag wurde vom Dekan des Diplomatischen Instituts, Botschafter Dr. Ahmed Al-Emad, gehalten und behandelte die Konzepte des humanitären Völkerrechts, das auf den Schutz von Zivilisten und zivilen Objekten abzielt, sowie das Konzept der Unabhängigkeit des Kriegsrechts vom Recht der Kriegsanwendung.

Er ging auf die Gründe ein, die 1859 nach dem Italienischen Krieg, in dem die Österreicher mit den Franzosen und Italienern zusammenstießen, zur Einführung des humanitären Völkerrechts führten. Er verwies auf die Bestimmungen der Vier Genfer Konventionen von 1949, die sich mit Verwundeten und Kranken im Feld, Schiffbrüchigen auf See, dem Schutz von Kriegsgefangenen und dem Schutz von Zivilisten befassen.

Im Gegenzug präsentierte Iskandar Saeed, Mitarbeiter der Kommunikationsabteilung der Delegation des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK) im Jemen, einen einführenden Überblick über die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Er erklärte, dass das IKRK eine der ältesten internationalen humanitären Organisationen sei. Es wurde 1863 gegründet und sei aus der Organisation hervorgegangen, die die Genfer Konventionen und die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ins Leben gerufen habe. Sie erfüllt eine humanitäre Mission zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern bewaffneter Konflikte und anderer Gewaltsituationen und geht auf die Bedürfnisse der am stärksten gefährdeten Gruppen ein.

Er sprach über die Grundprinzipien der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, nämlich Menschlichkeit, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Freiwilligkeit, Einheit, Neutralität und Universalität und verwies auf die Mission des IKRK, Opfern von Krieg und Gewalt zu helfen, sowie auf seine Bemühungen, die Umsetzung humanitärer Regeln sicherzustellen, die den Einsatz bewaffneter Gewalt einschränken.

Das dritte Arbeitspapier, das von Najm Al Kamali, Schutzbeauftragter der IKRK-Delegation, vorgestellt wurde, konzentrierte sich auf die Aktivitäten der Abteilung zur Aktivierung von Schutzbemühungen, einschließlich des Grundsatzes „keinen Schaden anrichten“.

Er erklärte, dass die universellen Grundsätze der Kommission in ihrer neutralen und unabhängigen Herangehensweise, ihrem direkten Zugang zu den betroffenen Bevölkerungsgruppen, dem privaten und bilateralen Dialog mit allen Parteien zur Lösungsfindung und ihrer ergebnisorientierten Arbeit bestünden, um das Leben der Menschen zu verbessern, die Menschenwürde in Haftanstalten zu schützen und die Freilassung von Häftlingen zu ermöglichen.

Die Arbeitspapiere wurden durch Beiträge der Teilnehmer bereichert, die allgemein die Bedeutung der Vertrautheit mit den Regeln des humanitären Völkerrechts und der Vertrautheit mit den Grundprinzipien des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds betonten.







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Letztes Update : Dienstag 20 Mai 2025 21:53:32 +0300