Sana'a-Saba:
Die oberste Behörde für Ausschreibungs- und Auktionskontrolle forderte alle Ausschreibungs- und Auktionsausschüsse in Regierungsbehörden, die den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes unterliegen, dazu auf, Produkten aus lokalen landwirtschaftlichen und industriellen Projekten einen Vorzugsspielraum einzuräumen.
Die Behörde betonte in einem Rundschreiben an alle Minister, Gouverneure, Leiter von Gremien, Institutionen, Abteilungen, Zentralagenturen, Unternehmen und Universitäten, dass alle Unternehmen auf der Grundlage der Aufgaben und Kompetenzen der Behörde, des Memorandums des Ministers für Wirtschaft, Industrie und Investitionen sowie der Durchführungsbestimmungen des Gesetzes über Ausschreibungen und Auktionen bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen die Möglichkeit berücksichtigen müssen, lokale Produkte anzubieten und lokalen landwirtschaftlichen und industriellen Produkten einen Vorzug zu geben, insbesondere wenn das Unternehmen landwirtschaftliche oder industrielle Produkte benötigt und es lokale Produkte von gleichwertiger Qualität wie importierte Materialien gibt.
Sie wies darauf hin, dass der Analyse- und Bewertungsausschuss in der letzten Phase der Bewertung über diese Angelegenheit informiert sein muss, damit diese Präferenz gemäß dem im Investitionsgesetz festgelegten Prozentsatz und den Bedingungen gewährt wird, und dass der Nachweis hierfür von der zuständigen Behörde ausschließlich zu Bewertungszwecken erbracht wird, zusätzlich zu den Bestimmungen von Artikel (71) des Investitionsgesetzes Nr. (3) von 1446 AH.
