Saada-Saba:
Notfallteams des Exekutivzentrums für Minenräumung beteiligten sich an der Bergung der Leichen von Opfern der US-Aggression auf das Aufnahmezentrum für illegale Einwanderer in der Provinz Saada.
Es liegt in der Verantwortung des Zentrums, nicht explodierte Kampfmittel zu entfernen und die Gefahren durch verbleibende Waffen zu beseitigen.
Das Zentrum bestätigte in einer der jemenitischen Nachrichtenagentur (Saba) vorliegenden Erklärung, dass seine technischen Teams Überreste der amerikanischen Bombe GBU-39 JDAM gefunden hätten.
Mit dem bunkerbrechenden Gerät wurde ein Gebäude angegriffen, in dem afrikanische Migranten untergebracht waren. Dabei wurden etwa 115 von ihnen getötet oder verletzt.
Er wies darauf hin, dass die Auswirkungen und das Ausmaß der Zerstörung beweisen, dass diese durch diese Art amerikanischer Waffen verursacht wurde. Dies werde durch die Veröffentlichungen auf der Website des US Central Command (CENTCOM) bezüglich der Bewaffnung amerikanischer Flugzeuge mit dieser international verbotenen Waffenart bestätigt.
Das Zentrum wies darauf hin, dass der Einsatz dieser Art hochexplosiver Waffen und ihre Auswirkungen auf zivile Objekte ohne Ergreifen oder Beachtung einfachster Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Zivilisten und Haftanstalten einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Völkerrecht gemäß Artikel (8) sowie gegen die Bestimmungen der vier Genfer Konventionen und der dazugehörigen internationalen Protokolle darstellt.
Er erklärte, dass diese Bombe als eine der gefährlichsten und wirkungsvollsten international verbotenen Waffen gegen Zivilisten und zivile Objekte gelte, da die Temperatur bei ihrer Explosion 3.500 Grad Celsius erreiche.
Sein Einsatz führt zur weitverbreiteten Verbreitung von Krebs, Geburtsfehlern und tödlichen Geburten.
Darüber hinaus wird die Umwelt zerstört, der Boden, die Luft und das Grundwasser verschmutzt und das natürliche Leben in den betroffenen Gebieten ausgelöscht.
Das Zentrum betonte die Notwendigkeit, alle Anforderungen des humanitären Völkerrechts zu erfüllen und die Voraussetzungen für den Einsatz von Gewalt einzuhalten.
Dazu gehört auch der Schutz des Rechts der Zivilbevölkerung auf Leben und der Verzicht auf den Einsatz international verbotener Bomben bei wahllosen Angriffen, da diese zu zahlreichen zivilen Opfern und erheblichen Schäden an zivilen Objekten führen.
