Sana'a- Saba: Der Vorsitzende des Justizinspektionsausschusses, Richter Dr. Marwan Al-Mahqari, forderte alle Personenstandsrichter auf, bei der Prüfung von Teilungsanträgen eine Zwangsteilung durchzuführen und deren Verfahren in ihre Entscheidungen einzubeziehen.
Der Vorsitzende des Ausschusses betonte, dass ein Richter gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches zur Zwangsteilung bei der Prüfung eines Teilungsantrags eine Zwangsteilung durchführen und diese in seine Entscheidung einbeziehen müsse, anstatt, wie in vielen Fällen üblich, lediglich die Durchführung der Teilung anzuordnen.
