Der Zivildienst erteilt ein Rundschreiben zum Arbeitsplan im Monat Ramadan


https://www.saba.ye/de/news3311729.htm

Jemens Nachrichtenagentur SABA
Der Zivildienst erteilt ein Rundschreiben zum Arbeitsplan im Monat Ramadan
[09/ März/2024]
SANA'A, 09. März 2024 (Saba) – Das Ministerium für Zivildienst und Versicherungen hat das Rundschreiben über den Arbeitsplan im heiligen Monats Ramadan, 1445, Nr. (3), erteilt,


SANA'A, 09. März 2024 (Saba) – Das Ministerium für Zivildienst und Versicherungen hat das Rundschreiben über den Arbeitsplan im heiligen Monats Ramadan, 1445, Nr. (3), erteilt,

Das Ministerium für Zivildienst und Versicherungen wies darauf hin, dass in Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes Nr. (19) von 1991 über den öffentlichen Dienst und des Gesetzes Nr. (43) von 2005 über das Beschäftigungs-, Lohn- und Gehaltssystem sowie deren Durchführungsbestimmungen und Bestimmungen der Organisationsordnung des Ministeriums, herausgegeben durch die Resolution Nr. (54) des Obersten Revolutionskomitees von 2015.

In Umsetzung der Bestimmungen der Resolution Nr. (130) des Premierministers von 2006 über das offizielle Arbeitszeitsystem und seiner Änderungen sowie der Kabinettsresolution Nr. (28) von 1445 über die Festlegung der Arbeitszeiten im gesegneten Monat des Ramadan 1445, in Übereinstimmung mit dem Folgenden.

1 - Die Arbeitszeiten sind im gesegneten Monats Ramadan 1445 wie folgt: -

A – Die Arbeitsstunden in den Ministerien, Regierungsbehörden und zentrale öffentliche Einrichtungen (mit Ausnahme von Krankenhäusern, Gesundheitszentren und dergleichen) betragen fünf Stunden am Tag ab 10:00 Uhr morgens bis 15:00 nachmittags. Die Werktage sind fünf Tage in der Woche, von Samstag bis Mittwoch.

B – Die Arbeitsstunden in einigen öffentlichen und gemischten Stellen und Unternehmen, darunter die Zentralbank, Geschäfts- und Privatbanken und dergleichen, sind fünf Stunden am Tag ab 10:00 Uhr morgens bis 15:00 Uhr nachmittags. Die wöchentlichen Werktage beginnen von Sonntags bis Donnerstags.

C – Die Arbeitsstunden in den Krankenhäusern, den öffentlichen Apotheken, medizinischen Dienstleistungen und ähnliche Gesundheitseinrichtungen und -einheiten, betragen fünf Stunden am Tag, ab 09:00 Uhr morgens bis 14:00 nachmittags. Werktage sind samstags bis mittwochs.

D – Die Bestimmungen von Absatz (A) oben gelten für lokale Verwaltungseinheiten sowie für die Büros von Ministerien und Zweigstellen öffentlicher Agenturen und Einrichtungen, die sich im geografischen Geltungsbereich der lokalen Verwaltungseinheit befinden. Der Beginn der offiziellen Arbeitszeiten in heißen Küstengebieten und Wüstengebieten kann nach Genehmigung durch das Ministerium für öffentlichen Dienst und Versicherungen auf Antrag um eine Stunde vorverlegt werden.

2 – Der Leiter einer öffentlichen Dienstleistungseinheit, deren Art der Arbeit oder die Besonderheiten ihrer Tätigkeit es erforderlich machen, die Arbeitsstunden ganz oder teilweise zu ändern, kann beim Ministerium für öffentlichen Dienst und Versicherungen einen begründeten offiziellen Antrag stellen. Die Genehmigung des Ministeriums wird erst am Tag nach ihrer Erteilung wirksam.

3 - Das Ministerium für öffentlichen Dienst und Versicherungen und seine Dienststellen sind dafür verantwortlich, dem Ministerrat Berichte darüber vorzulegen, inwieweit Regierungsbehörden und -einrichtungen, Verwaltungseinheiten, die oberste Verwaltungsleitung und die Mitarbeiter in jedem von ihnen die offiziellen Arbeitszeiten einhalten.

4 – Alle Minister, der Bürgermeister und die Gouverneure müssen diese Entscheidung vor Beginn des heiligen Monats den ihnen angeschlossenen Einheiten mitteilen und ihrer Verpflichtung dazu nachkommen.

Das Ministerium für öffentlichen Dienst und Versicherungen fordert alle öffentlichen Dienststellen in den zentralen und lokalen Behörden auf, einen Bericht über den Stand des Arbeitsdienstes im Monat Ramadan 1445 gemäß dem entsprechenden Formular vorzulegen.

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resource : Saba