Freilassung von 204 Gefangenen in der Hauptstadt und den Provinzen innerhalb von 3 Monaten


https://www.saba.ye/de/news3136872.htm

Jemens Nachrichtenagentur SABA
Freilassung von 204 Gefangenen in der Hauptstadt und den Provinzen innerhalb von 3 Monaten
[17/ April/2021]

SANAA, 16. April / Bericht von Yahya Jaber (Saba) - Die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt und in den Provinzen wurde im ersten Quartal dieses Jahres freigelassen Verhalten und haben keine besonderen Rechte für andere.

 

In einem Bericht der Staatsanwaltschaft, von dem die jemenitische Nachrichtenagentur (Saba) eine Kopie erhalten hatte, wurde festgestellt, dass die freigelassenen Personen zu den Fällen gehörten, die von den Entlassungsausschüssen der Polizei untersucht und untersucht wurden, deren Rolle auf der Grundlage von erneut aktiviert wurde die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Nr. (181) vom vergangenen Dezember.

 

Dem Bericht zufolge erreichte die Zahl der aus dem Provinz Hodeidah freigelassenen Gefangenen 64, Hadschah 40, Sanaa 21, Ibb 37, Hauptstadt 34, Al-Mahweet drei, Rayma drei, Amran einen Gefangenen und Al-Jawf ein Gefangener.

 

Aus dem Bericht ging hervor, dass die auf der Ebene der einzelnen Gouvernorate gebildeten Entlassungsausschüsse der Polizei, vom Generalstaatsanwalt bis zum Leiter und den Mitgliedern der Direktoren des Zentralamts für Sozial- und Korrekturangelegenheiten, in der letzten Zeit die damit verbundenen Arbeiten abschließen konnten Übereinstimmung mit den Listen der Bewegung der Gefangenen bei der Strafverfolgung und Korrekturen.

 

In dem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass die von den Ausschüssen abgehaltenen Sitzungen zusätzlich zum Korrekturbesuch vor Ort zur Einrichtung von Mechanismen führten, die zur Reaktivierung der Sozialämter beitrugen, um ihre Rolle bei den Aspekten der Rehabilitation und Reform von Gefangenen zu spielen und die Vorbereitung auf die Integration der Freigelassenen in die Gesellschaft.

 

Der Leiter der Staatsanwaltschaft der südlichen Gemeinde, Richter Nabil Salam, erklärte, dass die bedingte Freilassung keine Fälle von sozialem Risiko einschließt, einschließlich „Fälle von Krieg und Unterbrechung, Diebstahl, Drogen, öffentlichen Geldern, vorsätzlichem Mord, Alkoholherstellung und Erleichterung von Missbrauch oder Menschenhandel, Vergewaltigung, Unmoral und Prostitution.“

 

Der Leiter der Berufungsstaatsanwaltschaft der Provinz Hodeidah, Richter Hadi Aiza, erklärte, dass die bedingte Freilassung gemäß Artikel 506 und den folgenden Bestimmungen der Strafprozessordnung eine gesetzliche Bewilligung für einen Gefangenen ist, der nachweislich ein gutes Benehmen hat und Verhalten während der Haftzeit.

 

Um diesen Beweis zu erbringen, habe der Gesetzgeber die Direktoren der Korrektur- und Sozialämter verpflichtet, Seite an Seite zu arbeiten, um Programme zur Reform und Rehabilitation des Gefangenen umzusetzen und Bescheinigungen auszustellen, aus denen hervorgeht, dass die gewünschten Ergebnisse erzielt wurden.

 

Der Leiter der Staatsanwaltschaft von Mahweet, Richter Abdulghani Al-Barakani, wies wiederum darauf hin, wie wichtig die Zusammenarbeit aller betroffenen Parteien bei der Unterstützung von Rehabilitations- und Reformprogrammen für Gefangene sowie bei der Erstellung spezieller Programme zur Gewährleistung ihres Zugangs sei zu arbeiten, um sich und ihre Familien nach ihrer Freilassung zu ernähren.

 

Der Vorsitzende der Ibb-Staatsanwaltschaft, Abdullah Al-Sanea, betonte seinerseits, wie wichtig es sei, die Fähigkeiten und Informationen der Sozialarbeiter in den Sozialpflegediensten zu verbessern, das Verhalten der Korrekturinsassen zu ändern und das Überwachungs- und Follow-up-System für die freigelassenen Personen zu aktivieren.

 

Der Generalstaatsanwalt des Gouvernements Saada, Richter Dr. Marwan Al-Mahaqeri, betonte seinerseits die Bedeutung der Rolle der Sozialarbeiter bei der Bewertung der Gefangenen, ihres Status und ihrer Fähigkeit, als gute Einzelpersonen in ihre Gemeinde zurückzukehren, sowie ihrer Wahl der Teilnahme an einer Reihe von Rehabilitationskursen zum Nutzen des Gefangenen und der Gesellschaft.

 

Es sollte beachtet werden, dass im Falle eines Verstoßes gegen die Bedingungen der bedingten Freilassung der Gefangene zurückgebracht wird, um den Rest der Bestrafung durchzuführen, und dies veranlasst die Gefangenen, sich an die Tatsache zu halten, dass er unter Aufsicht bleibt.

 

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resource : Saba