SANA'A-Saba– Das Gesetz Nr. (1) von 1446 n. Chr. wurde heute erlassen, um einige Artikel des Gesetzes Nr. (1) von 1991 n. Chr. in Bezug auf die Justizbehörde zu ändern und seine Änderungen.
Das Gesetz umfasste sechs Artikel
In Artikel 1 heißt es: Die Satzung wird geändert
„122.115.114.111,7\104,97,96,95,94,93,92,35,8“
Aus dem Gesetz Nr. (1) von 1991 n. Chr. über die Justizbehörde.
Der letzte Artikel legt fest, dass das Gesetz ab dem Datum seiner Verabschiedung und Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt.